Die Grundidee von Ausbildungsverbünden ist das Zusammenwirken einzelner Betriebe einer Region im Hinblick auf die Ausbildung von Nachwuchs- und Fachkräften. Diesbezügliche gesetzliche Grundlagen finden sich im Berufsbildungsgesetz1.

Viele kleine und mittelständische Betriebe bilden heute nicht mehr aus, weil sie als Einzelunternehmen die Lerninhalte der Ausbildungsrahmenpläne nicht im erforderlichen Maße abdecken können. Hierbei handelt es sich häufig um hoch spezialisierte Unternehmen, die aufgrund ihrer besonderen Tätigkeitsfelder theoretisch über ein hohes Qualifikationspotential verfügen, welches aber praktisch viel zu wenig genutzt wird.

Hinzu kommt, dass insbesondere Meister kleinerer Handwerksbetriebe in manuell anspruchsvollen Gewerken wie dem Schmiedehandwerk, der Töpferei, Tischlerei und Müllerei für ihre Betriebe wenig Zukunft sehen.

Die Verbundsausbildung ermöglicht nicht nur eine höhere Anzahl an Ausbildungen, sie trägt zudem auch zur Verbesserung der Qualität der Lehre insgesamt bei. Was früher die Wanderjahre bezweckten, kann hier auf andere Weise während der Ausbildung erreicht werden: Unterschiedliche Betriebsabläufe mit ebenso unterschiedlichen fachlichen Anwendungsformen und Einzelheiten der Ausbildungsinhalte vermitteln ein breiteres Spektrum an fachlicher Kompetenz, als ein Einzelbetrieb es in der Regel leisten kann. Die Verbundsausbildung fördert die Fähigkeiten zur beruflichen Flexibilität und Mobilität und stärkt die sozialen Kompetenzen der Auszubildenden. Vor allem der Facettenreichtum der Ausbildungsinhalte steigert die fachliche Qualifikation, so dass die im Rahmen kooperativer Projekt- und Teamarbeit erworbenen Erfahrungen den Auszubildenden wie aber auch den Betrieben zu Gute kommen.